Fall 1: MMPI-Auswertung
| Wie sorgfältig muss ein gerichtlich beeideter Sachverständiger arbeiten um für ein Gericht entscheidungsrelevante Aussagen in Form eines Gutachtens zu treffen?
Wie wahr müssen seine Aussagen, auch im Hinblick auf wichtige Untersuchungen sein, auf die er sich ja dann in seinem Gutachten bezieht und die RichterInnen eine entscheidungswesentliche Hilfe sein sollen? Wie unparteiisch sollen sie sein?
ein klarer Auftrag seitens des Gerichtes: 
Herr Dr. Egon Bachler versteht den Auftrag des Gerichts nicht, denn

Herr Dr. Bachler wieso führen Sie bei der Mutter den Test nicht durch? Was hat das mit der Fragestellung des Gerichts zu tun? Sind bei Ihnen Mütter bevorzugt?
Gab es vielleicht einen Hinweis in den informatorischen Angaben Dritter, man möge den Test mit der Kindesmutter besser nicht machen. In jedem Fall aber kann man nicht von einem unparteiischen, objektiven Gutachten sprechen, wenn ein Streitteil, warum auch immer, vom Sachverständigen bevorzugt behandelt wird.
Testverfahren CMP:

Der richtige Terminus lautet aber CMP!
Mit besonderem Verweis auf das folgende Dokument:

Das MMPI des Vaters, ein nicht unwesentlicher Psychotest für die Entscheidung, den die Kindesmutter ja aufgrund der „Fragestellung“ nicht zu absolvieren brauchte, wurde nicht Herrn Dr. Egon Bachler selbst sondern vom Max Planck Institut München ausgewertet, – so steht es wortwörtlich im Gutachten. Dazu teilt das angeblich auswertende Institut mit:

Um absolut sicher zu gehen erfolgte auch eine Anfrage für den strengstens normierten Test beim Lizenzgeber für den europäischen Raum.
Dieses Unternehmen müsste es mit höchster Wahrscheinlichkeit wissen. Es kann daher jeglicher Irrtum ausgeschlossen werden.
daher die Anfrage:

nur um auf Nummer "sicher" zu gehen noch eine Verifizierung:

Herr Dr. Bachler, dass ist eine klare und unmissverständliche Aussage!
Ist Ihnen hier wieder ein offensichtlich bedauerlicher und völlig unerklärbarer „Irrtum“ unterlaufen – oder doch „corriger la fortune“? |