Verein Kindergefühle - wir vertreten die Kindesinteressen
Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Eltern ist ihr natürliches Recht und ist deshalb von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen |
Information für Kinder deren Eltern getrennt sind:
Das Umgangsrecht ist auch dein Recht! Du hast das Recht, dich mit allen Elternteilen, Großeltern und Geschwistern zu treffen. Du darfst mit ihnen telefonieren oder Briefe und E-Mails schreiben. Weder deine Mutter, noch dein Vater dürfen verhindern, dass du mit dem jeweils anderen Kontakt hast.