Home

Verein Kindergefühle - wir vertreten die Kindesinteressen

Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Eltern ist ihr natürliches Recht und ist deshalb von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen


Information für Kinder deren Eltern getrennt sind:

Das Umgangsrecht ist auch dein Recht! Du hast das Recht, dich mit allen Elternteilen, Großeltern und Geschwistern zu treffen. Du darfst mit ihnen telefonieren oder Briefe und E-Mails schreiben. Weder deine Mutter, noch dein Vater dürfen verhindern, dass du mit dem jeweils anderen Kontakt hast.