Kritik an der Auftragsverteilung

Salzburg:

Kinderpsychologische Gutachten mangelhaft?

Wenn es nach einer Scheidung der Eltern
um die Obsorge für die gemeinsamen Kinder
geht, wird oft auf das Heftigste gestritten.


Besonders dramatisch wird dies, wenn in
Familienrechtssachen vor Gericht sexuelle
Übergriffe behauptet werden.

Dann bedarf es zumeist eines aussage-
psychologischen Gutachtens über die
Glaubwürdigkeit der Kinder.

Die Rechtsanwaltskammer Salzburg und
der seit Februar dieses Jahres tätige Verein
"Kindergefühle e.V." (er setzt sich für
die Rechte der Kinder bei Trennung der
Eltern und gegen Missstände bei
der Obsorgeregelung ein) sehen nun
Anlass zur Kritik:

Es werde immer derselbe Kinderpsychologe
herangezogen, obwohl - so Richard Maier vom
Verein "Kindergefühle" e. V. - dessen
Gutachten mitunter mangelhaft seien.

Barbara Feichtinger, Mediensprecherin der
Staatsanwaltschaft, kann die Kritik nicht
teilen: "Wir haben an der Qualität der aussage-
psychologischen Gutachten keinerlei Zweifel."

Quelle: SN vom 9.6.2007


Wir empfehlen den Download vom Bundesministerium:

Gutachterrichtlinien

 

 

Wir fordern die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention.
Wir fordern die Durchsetzung der Menschenrechte.


Kein Machtmissbrauch auf Rücken der Kinder!

 
 

 
 
     
 
xxxyz 
 Titel: Salzburg: Kinderpsychologische Gutachten mangelhaft?  Verfasst am: 20.06.2007, 22:55 Uhr 
 

 

Anmeldungsdatum: 20. Jun 2007
Beiträge: 5

 
 Ich denke dieses Problem (der befangenen Gutachter) gibt es Österreich weit. Mir geht es genauso und ich lass mir mein Kind nicht einfach von einer Sachverständigen wegnehmen, gegen den Willen des Kindes.
 

 
 
     
 
Moderator 
 Titel: Weitere News:  Verfasst am: 21.06.2007, 19:12 Uhr 
 

 

Anmeldungsdatum: 08. Mar 2007
Beiträge: 23

 
 Wir sind weiter beim Recherchieren:

Vor uns liegt wieder ein Gutachten. Wir lesen den Begriff:

Diplompsychologe

Für uns komplett unbegreiflich, weil es diesen Titel in Österreich eigentlich nicht gibt lt. unseren Recherchen. Salzburg ist anders. Hier wird er verwendet.

Was ist eigentlich ein Diplompsychologe in Österreich?

Wir kennen diesen Begriff in Österreich nicht!


Auf jeder Seite steht GWG.

Aus diesem Grunde stellten wir eine Anfrage an die Suchmaschine Google und erhielten folgendes Ergebnis:

Finanztipp.de und Wikipedia meinten, es sei eine Abkürzung für:


Geringwertige Wirtschaftsgüter


Aufgrund der Durchsicht des uns vorliegenden Gutachtens können wir der Abkürzung GWG als „geringwertig“ einiges abgewinnen.

Mit absoluter Wahrscheinlichkeit können wir sagen, dieses Gutachten ist mangelhaft.

Im deutschen Schulsystem würde man bei „mangelhaft“ dem Schüler eine „5“ geben. (Quelle: Wikipedia)

Uns wurde die Frage gestellt ob man als Gutachter Legastheniker sein darf. Diese Frage konnten wir noch nicht zufriedenstellend klären.


Ein Gutachten hat u. a. so auszusehen:

Gutachten stellen wissenschaftlich fundierte Arbeiten dar und müssen sich somit der kritischen Bewertung unterziehen lassen.

Dabei spielen die Kriterien der Transparenz, Nachprüfbarkeit und Kommunizierbarkeit des Gutachtens eine herausragende Rolle.

Neben formalen Standards der Begutachtung, die die genannten Kriterien gewährleisten sollen, müssen psychologische Gutachten den Kriterien der Objektivität, Validität (Gültigkeit) und der Reliabilität (Zuverlässigkeit) entsprechen

 

Wir lesen eines von vielen Salzburger Gutachten:

Wir vermissen: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, detaillierte und konkrete psychologische Fragestellungen hinsichtlich Kindeswohls, Erziehungsfähigkeit, Bindungstheorie, Bindungstheoriekriterien zur Feststellung emotionaler Bindungen des Kindes, etc.

Das gesamte Gutachten erscheint wirr und es ist „kein roter Faden“ ersichtlich.

Die Neutralität und die Objektivität wurde gravierend vom Sachverständigen verletzt.

Die Diagnosen sind zum Teil widersprechend. Ein Elternteil wird derart massiv abgewertet, dass es den Anschein einer Anklageschrift macht.

Wir tun uns schwer beim Lesen. Es sind derart viele Fehler enthalten und die Schlussfolgerung ist derart unlogisch oder reißt auf einmal ab.

Wie sorgfältig hat hier der SV nach besten Wissen and Gewissen und nach aktuellem Stand der Wissenschaft gehandelt?

Dieses Gutachten ist wirr und wir fragen uns, ob dem Sachverständigen der Begriff „Bindungsstatus“ überhaupt bekannt ist.

= wissenschaftliches Gutachten?


Ein sehr trauriges Bild für die Wissenschaft!

Zusammenfassend können wir nur berichten. Auch dieses Gutachten ist nicht verwertbar. Wie sagte früher ein bekannter Schauspieler, bitte in die Ablage 13.