Verein Kindergefühle - wir vertreten die Kindesinteressen
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Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Eltern ist ihr natürliches Recht und ist deshalb von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen |
Information für Kinder deren Eltern getrennt sind:
Das Umgangsrecht ist auch dein Recht! Du hast das Recht, dich mit allen Elternteilen, Großeltern und Geschwistern zu treffen. Du darfst mit ihnen telefonieren oder Briefe und E-Mails schreiben. Weder deine Mutter, noch dein Vater dürfen verhindern, dass du mit dem jeweils anderen Kontakt hast.
Gutachtenscharlatanerie - u.a. Recherchen über Sachverständige und TAF-Chef Egon Bachler
Film und Diskussionsblog zur Sendung "Kampf um das Kind"
Parlamentspetition: gemeinsame Obsorge
Alle, denen das Wohl von (ihren) Kindern ein Herzensanliegen ist, sollten es durch ihre Zustimmung hier zum Ausdruck bringen:
bitte tragen Sie sich hier ein (Sie werden auf die Seite des Österr. Parlaments weitergeleitet).
Die Rechtssprechung in der Pflaumenrepublik Österreich
Das Kindeswohl wird bei der Rechtssprechung faktisch nicht beachtet - lesen Sie weiter Fachleute sprechen bereits hinsichtlich der Aufgabenbewältigung der Justiz von einer Bananenrepublik. Die Salzburger Nachrichten berichtet. Wir sprechen von einer Pflaumenrepublik. Würde das Kindeswohl in Österreich tatsächlich beachtet werden, so müsste man der österr. Familien-, Kinder und Jugendpolitik die Obsorge für "unsere" Kinder wegen fahrlässigen Handelns und Inkompetenz entziehen - weiterlesen |
Quelle: albert gehret |



